Honorar

Unser Honorar ohne MWSt:

Unser Stundensatz beträgt: 85,00 € netto
Fahrtkosten pro km: 0,85 €
Nebenkosten (Telefon, Porto): Pauschal, 5% des Stundensatzes

Der Netto-Rechnungsbetrag gilt zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tag der Rechnungslegung.

Unser Stundensatz inkl. Telefonberatung, Emails sind im 10 Minuten Takt zu vergüten.

Die Fahrtzeit bzw. sonstige Reisekosten zzgl. Spesen sind je Einzelfall pauschal zu vergüten.

Bei Aufträgen ab 500,00 € (netto) erheben wir einen Zahlungsvorschuss. Der Rechnungsbetrag wird mit Ausstellen der Rechnung fällig und zahlbar (für den Auftragnehmer kostenfrei). Die MWSt. wird in der jeweils geltenden Höhe separat ausgewiesen.

Nach Auftragserteilung erheben wir einen Zahlungsvorschuss von bis zu 50 %  unseres unverbindlichen und frei bleibenden Kostenangebotes, der sofort fällig und ohne Abzug zahlbar ist. Die MWSt. wird separat ausgewiesen. Die Auftragsausführung beginnt mit dem Zahlungseingang.

Über den Restbetrag der voraussichtlichen Kosten hat der Auftraggeber eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft (für den Auftragnehmer kostenfrei) einer deutschen Privatbank unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 773 BGB) sowie den Verzicht des Bürgen auf die Einrede der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit (§ 770 BGB), gegenüber der Fa. ImmoControlling als Auftragnehmer zeitnah zu erbringen und auszuhändigen bzw. per Einschreiben/Rückschein zu übermitteln.

Alternativ hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Restbetrag der voraussichtlichen Auftragssumme bei einem deutschen Notar (für den Auftragnehmer kostenfrei) zu hinterlegen.

Nach Teilabnahmen/Abnahme bzw. Abschluss des Auftrages und einem von beiden Seiten unterschriebenen Protokoll sind weitere Zahlungen aus der Bankbürgschaft oder aus Hinterlegung bei einem Notar auf erste Anforderung und ohne Abzug fällig und zahlbar und von der Bank bzw. dem Notar der Fa. ImmoControlling auszuzahlen. Der Auftraggeber hat der Fa. ImmoControlling eine schriftliche Bestätigung hierüber zu erbringen.

Vorgenannte Vergütungssätze gelten nicht für unsere Netzwerkspartner. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Inanspruchnahme eines Maklers bzw. bei Zustandekommen eines Vertragsabschlusses mit einem Makler/Vermittler zusätzlich Maklergebühren entstehen, die der Auftraggeber unmittelbar an diesen zu zahlen hat.

Kommt durch uns in der Eigenschaft als Makler durch Vermittlung oder durch Nachweis ein gewerblicher Mietvertrag zustande, berechnen wir dem Auftraggeber eine Vermittlungscourtage in Höhe von 2 Monatsmieten zzgl. der jeweils gültigen MWSt. Die Courtage ist nach Rechnungslegung fällig und zahlbar (siehe u. a. Folgen des Widerrufs).

Gewerblich mieten leicht gemacht.

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